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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wichtiger Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots. Sie dienen der rechtlichen Absicherung und Transparenz für unsere Kunden. In den AGB legen wir unsere Vertragsbedingungen fest und kommen unserer Informationspflicht nach. Dies umfasst unter anderem Details zu unseren Dienstleistungen, Preisen, Vertragsbedingungen, Kündigungsmöglichkeiten und Widerrufsrechten. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere AGB den rechtlichen Anforderungen entsprechen und unsere Kunden umfassend geschützt sind.​

Unsere AGB umfassen:

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

 

Luhe Gebäudeservice GmbH
Deichstraße 8
21423 Winsen (Luhe)

(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Gebäudeservice.

 

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen

Die Luhe Gebäudeservice GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Gebäudeservice, Reinigung, Objektbetreuung, Außenanlagenpflege und ergänzende Arbeiten rund um die Pflege, Instandhaltung und Werterhaltung von Immobilien.

Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:

  • Gebäudereinigung,

  • Unterhaltsreinigung,

  • Büro- und Gewerbereinigung,

  • Treppenhausreinigung,

  • Glas- und Fensterreinigung,

  • Außenanlagenpflege,

  • Grünpflege,

  • Wege-, Hof- und Parkplatzpflege,

  • Kehrarbeiten,

  • saisonale Pflegearbeiten, insbesondere Winterdienst,

  • Hausmeisterdienste,

  • Objektbetreuung,

  • technische Objektkontrollen,

  • kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten,

  • Renovierungs- und Ausbesserungsarbeiten,

  • Innen- und Außenanstriche nach Absprache,

  • Bodenverlegung, insbesondere Verlegung von Vinyl, Laminat und PVC nach Absprache,

  • Fliesenreparaturen und kleinere Fliesenausbesserungen nach Absprache,

  • Entrümpelungs- und Räumarbeiten nach Absprache,

  • Sicherheits- und Empfangsdienste nach gesonderter Vereinbarung.

 

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

 

Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und können gesondert berechnet werden.

Handwerksnahe Tätigkeiten werden nur ausgeführt, soweit sie rechtlich zulässig sind oder durch entsprechend qualifiziertes bzw. berechtigtes Personal erfolgen.

Die Luhe Gebäudeservice GmbH ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots

  • mündliche Beauftragung mit anschließender Bestätigung

  • oder durch Beginn der Leistungserbringung

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ausgewiesen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nur nach vorheriger Absprache ausgeführt und gesondert berechnet.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

  • Zugang zu den zu bearbeitenden Objekten gewährt wird

  • Strom und Wasser (sofern erforderlich) bereitgestellt werden

  • relevante Informationen zu Besonderheiten oder Gefahren mitgeteilt werden

 

Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

 

6. Leistungserbringung und Termine

Die Leistungen werden fachgerecht und nach branchenüblichen Standards erbracht.

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen führen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.

 

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung anzuzeigen.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern.

 

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

 

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Schlüsselhaftung

Sofern dem Auftragnehmer Schlüssel übergeben werden, haftet dieser bei Verlust nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur bei nachgewiesenem Verschulden.

 

Ein Austausch von Schließanlagen erfolgt nur, wenn dies aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist.

 

10. Winterdienst

Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der vereinbarten Zeiten und Leistungen.

 

Bei extremen Witterungsverhältnissen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Eine durchgehende Schneefreiheit oder Eisfreiheit kann nicht garantiert werden.

 

Die Räum- und Streupflicht geht nur im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Auftragnehmer über.

 

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Dauerverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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